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Stellen Sie
sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der
Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach
die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach! Was denken Sie?
- Hoffentlich können die
Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
- Die werden doch nicht zu uns kommen oder
- Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
- Müssen die so einen Krach machen
und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt
jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über
kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die
Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und
dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und
Martinhorn. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben
sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht allein ist hierfür
unzulässig.
Stellen sie sich vor,
dass diese
"krachmachenden" Feuerwehrleute
- Vor 5 Minuten noch selbst in ihren
Betten waren
- wie Sie Um 6 Uhr wieder zur Arbeit
müssen
- wie Sie Die nächsten 2 oder 3
Stunden nicht mehr schlafen werden
- (was oftmals auch für die Familien
gilt)
Ihre Feuerwehr - Tag und Nacht für
sie einsatzbereit - dankt ihnen für ihr Verständnis. |